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Ehrenordnung (EO)
Stand: 18.09.2004
Der Kreisverband Coburg/Neustadt, Lichtenfels/Kronach regelt mit dieser Ehrenordnung alle von ihm zu vergebenden Auszeichnungen.
§1 Ehrentitel
§2 Ehrenzeichen
§3 Verfahren
§4 Verdienste
§5 Ehrenurkunde
§6 Kosten§1 Ehrentitel
Die Vorstandschaft oder die Mitglieder des Kreisverbandes Coburg/Neustadt, Lichtenfels/Kronach schlagen Personen zur Verleihung von Ehrentiteln vor. Dies bedarf der Bestätigung durch die Kreisversammlung.
§2 Ehrenzeichen
Der Kreisverband Coburg/Neustadt, Lichtenfels/Kronach im Bezirksverband Oberfranken verleiht für besondere Verdienste eine Ehrennadel in Gold und in Silber. Antragsberechtigt sind die Mitglieder und die Vorstandschaft des Kreisverbandes Coburg/Neustadt, Lichtenfels/Kronach.
§3 Verfahren
Über die Verleihung der Ehrenzeichen beschließt die Vorstandschaft des Kreisverbandes. Grundsatz muss sein, einen strengen Maßstab anzulegen, damit das Ehrenzeichen nicht durch allzu häufige Verleihung entwertet wird.
§4 Verdienste
Die zu ehrenden Verdienste können erworben sein:
a) durch Förderung des Schachspieles innerhalb der Verbandsbereiches. (Eine Tätigkeit die über den Bereich des Vereines nicht hinaus gewirkt hat, soll in der Regel der Ehrung durch den betreffenden Verein vorbehalten bleiben und begründet keinen Anspruch auf Verleihung des Verbandsehrenzeichens.)
b) durch Förderung des Ansehens des Kreisverbandes infolge besonderer Leistungen im Schachspiel, für die Schachidee und die Schachorganisation.
§5 Ehrenurkunde
Über die Verleihung ist eine vom Vorsitzenden und von beiden stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnende Ehrenurkunde auszustellen.
§6 Kosten
Die Kosten der Nadel und der Urkunde trägt der Kreisverband Coburg/Neustadt, Lichtenfels/Kronach.
Diese vorstehende Ehrenordnung wurde an der Kreisversammlung am Samstag, den 18. September 2004 in Nordhalben beschlossen und trat ebenda mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Nordhalben, den 18.09.04
Gez. Tom Carl
1. Vorsitzender
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